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Hygienekonzept (COVID-19) Schwimmhalle

Finsterwalde, den 27.08.2021

 

  •  Zutritt nur für Aktive zum Trainingsbetrieb
  • die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und
  • negativ auf eine Covid-19-Infektion getestet sind,
  • oder genesen oder geimpft sind.

(entsprechendes Dokument ist dem Übungsleiter vorzulegen)

  • Für alle schulpflichtigen Kinder gelten die Schultests als Testnachweis im Sportbetrieb.

 

Die Landesregierung erklärt: „Schüler-innen können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest vorlegen.[…]
Damit gilt die gleiche Regelung wie in den Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind auch im Sport von der Testpflicht befreit.“

 

  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen
  • Der jeweilige Übungsleiter führt eine Anwesenheitsliste zur Nachverfolgung der Kontakte. Diese Liste muss 4 Wochen aufbewahrt werden.
  • Der jeweilige Übungsleiter überwacht die Einhaltung des individuellen Hygienekonzeptes des Betreibers der Sportstätte.

 

Mit sportlichen Grüßen
Vorstand Neptun 08 Finsterwalde e.V.

 

Corona Hygienekonzept

 

Testnachweis

Kontakt
 

Neptun 08 Finsterwalde e.V.
Postfach 1144
03231 Finsterwalde

 

 
 
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