Hygienekonzept (COVID-19) Schwimmhalle
Finsterwalde, den 27.08.2021
- Zutritt nur für Aktive zum Trainingsbetrieb
- die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und
- negativ auf eine Covid-19-Infektion getestet sind,
- oder genesen oder geimpft sind.
(entsprechendes Dokument ist dem Übungsleiter vorzulegen)
- Für alle schulpflichtigen Kinder gelten die Schultests als Testnachweis im Sportbetrieb.
Die Landesregierung erklärt: „Schüler-innen können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest vorlegen.[…]
Damit gilt die gleiche Regelung wie in den Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind auch im Sport von der Testpflicht befreit.“
- Maskenpflicht in den Umkleideräumen
- Der jeweilige Übungsleiter führt eine Anwesenheitsliste zur Nachverfolgung der Kontakte. Diese Liste muss 4 Wochen aufbewahrt werden.
- Der jeweilige Übungsleiter überwacht die Einhaltung des individuellen Hygienekonzeptes des Betreibers der Sportstätte.
Mit sportlichen Grüßen
Vorstand Neptun 08 Finsterwalde e.V.